19.03.2024 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Sozial- und Erziehungsdienst – 01/2024

© geralt / pixabay.com
© geralt / pixabay.com

Kein Ausführungsgesetz für die OGS: Chance für Qualitätsentwicklung vertan

Die regierungstragenden Parteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen  hatten in ihren Koalitionsvertrag  2022 festgelegt , dass es für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der 2026 ab der 1. Klasse auswachsend gelten soll, ein Ausführungsgesetz in NRW geben wird. Am 07. März 2024 hat sich das Landeskabinett nun auf „fachliche Grundlagen“ geeinigt, die für die ausführenden Kommunen und Träger „als Zwischenschritt“ nur als Leitlinien fungieren sollen.

Mehr erfahren: Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Jasmin Jestel · jestel@komba.de · 0221 – 912 852 32
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt Geschäftsstelle

Postanschrift:
komba gewerkschaft bonn/rhein-sieg
Postfach 30 08 07
53188 Bonn

Öffnungszeiten:
Dienstag/Donnerstag
09.00 - 13.00 Uhr
Telefon:      +49 (0)228 69 01 69
Telefax:      +49 (0)228 96 54 155

E-Mail.     komba-bonn(at)t-online.de

Nach oben
Mitglied werden

Werden Sie Mitglied in einer starken Gemeinschaft. 


Hier finden Sie Ihren Mitgliedsantrag.

Ausdrucken, ausfüllen und einsenden!

Nach oben