20.09.2023 / komba gewerkschaft nrw

Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst – 08/2023

© WangXiNa / freepik.com
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NEIN zur geplanten Anhebung der Altersgrenze Feuerwehr!

Das Ministerium des Innern hat der komba gewerkschaft nrw einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 116 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) (Anhebung Altersgrenze Feuerwehr) zur Stellungnahme vorgelegt. Unter Berücksichtigung vieler Vorschläge und Anregungen aus dem Kreis der Mitglieder hat der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst der komba gewerkschaft nrw eine Stellungnahme dazu erarbeitet. An dieser Stelle informiert die komba gewerkschaft nrw über die wichtigsten Punkte.

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Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Eckhard Schwill · schwill@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

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